Ethik der Gabe

Humane Medizin zwischen Leistungserbringung und Sorge um den Anderen.

2. Freiburger Symposium zu den Grundfragen des Menschseins in der Medizin.

Prof. Dr. theol. Martin M. Lintner

Curriculum vitae

Mitglied des Servitenordens

Studium der katholischen Fachtheologie in Innsbruck, Wien und Rom

Dissertation an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien mit einer Arbeit über die Ethik des Schenkens

2006-2009 Lehrbeauftragter für Moraltheologie und christliche Soziallehre an der Päpstlichen Fakultät Marianum in Rom

seit 2009 Prof. Moraltheologie an der Philosophisch-Theologischen Hochschule in Brixne, Südtirol

Mitglied des Ethikkomitees der Südtiroler Landesregierung

seit August 2011 Vizepräsident der Europäischen Gesellschaft für Katholische Theologie

Abstract: »Gabe – Verpflichtung – Geschenk? Eine theologische Reflexion zur Gabe in der Organtransplantation«

Die Kategorie der Gabe ist hilfreich, um die Dynamik der Organspende zu beschreiben. Sowohl die psychosoziale Dynamik zwischen Organspender und –empfänger im Falle einer Lebendorganspende als auch die die Unmöglichkeit einer Restitution im Falle der postmortalen Organspende können durch die komplexe Gabedynamik beleuchtet werden. Als Grundfrage stellt sich dabei die der komplexen Spannung zwischen Freiheit und Verpflichtung zur Gabe. Nach einigen grundsätzlichen Überlegungen zum Gabeverständnis soll eine christologische Annäherung an eine spezifisch christliche Sichtweise der Gabe versucht werden, und zwar von der Proexistenz Jesu her, der sich durch die Lebenshingabe am Kreuz selbst zur Gabe gemacht hat, die von seinen Jüngern in dem Maß empfangen wird, in welchem sie selbst ihr Leben zum Geschenk für Andere machen. Dabei soll ein besonders Augenmerk auf die Bedeutung der leiblichen Beanspruchung dieser Hingabe an den Anderen gelegt werden, sodass der Organspende als leiblicher „Ausdruckshandlung“ eine herausragende Stellung unter den Zeugnissen der christlichen Nächstenliebe zukommt. Abschließend steht die Frage, ob es eine Pflicht zu diesem „herausragenden Akt der Nächstenliebe“ gibt und in welchem Sinn.